Zuständigkeiten:
Mobil: 0173 – 5 444 555
E-Mail: vorstand@tc-emschertal.de
Zuständigkeiten:
Mobil: 0170 – 8540 222
E-Mail: vorstand@tc-emschertal.de
Zuständigkeiten:
Mobil: 0177 – 32 51 892
E-Mail: vorstand@tc-emschertal.de
Zuständigkeiten:
Mobil: 0163 – 23 82 499
E-Mail: vorstand@tc-emschertal.de
Zuständigkeiten:
Telefon: 02323 – 491666
Mobil: 0170 – 47 49 312
E-Mail: technik@tc-emschertal.de
Zuständigkeiten:
Telefon: 02323 – 1370064
Mobil: 0179 – 909 65 86
E-Mail: sport@tc-emschertal.de
Zuständigkeiten:
Mobil: –
E-Mail: halle@tc-emschertal.de
Jahresbeitrag:
Aktiv Erwachsen: 390,00 Euro
Ehepaar: 600,00 Euro
Familie: 650,00 Euro
Azubi: 180,00 Euro
Jugend: 80,00 Euro
Passiv Erwachsen: 60,00 Euro
Ermäßigung im Eintrittsjahr:
Aktiv Erwachsen: 250,00 Euro
Ehepaar: 450,00 Euro
Familie: 500,00 Euro
Azubi: 180,00 Euro
Jugend: 80,00 Euro
Passiv: 60,00 Euro
TENNISCLUB EMSCHERTAL HERNE e. V. Satzung
A. Allgemeines
§1 Name, Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Tennisclub Emschertal Herne e.V.". Er hat seinen Sitz in Herne und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Herne eingetragen.
(2) Der abgekürzte Vereinsname ist TCEH.
§2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Tennissportes. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung von Tennissportanlagen und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen auf dem Gebiet des Tennissportes verwirklicht.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
An Werktagen (montags bis freitags) sind auf allen Plätzen Jugendliche und Erwachsene gleichberechtigt. Ab 17 Uhr besitzen die Erwachsenen auf den Plätzen 1, 2 und 3 ein Vorrecht. Vorrangig dient ebenfalls Platz 4 ab 17 Uhr den Erwachsenen als Vorbelegungsmöglichkeit – Vorbelegungsliste beachten.
Am Wochenende (samstags und sonntags) sowie an Feiertagen besteht generelle Gleichberechtigung auf allen Plätzen.
Auf dem Platz 7 besteht grundsätzlich ein Vorrecht für Jugendliche.
Platz 6 steht dem Trainer vorrangig zur Verfügung.
An Turniertagen sind die Platzsperrungen zu beachten.
Die Plätze sind vor jedem Spielbeginn ausreichend zu wässern und nach dem Spiel ordnungsgemäß abzuziehen.
Die Plätze dürfen nur zur vollen bzw. halben Stunde betreten werden. Als verbindliche Uhrzeit gilt die Uhr auf der Tennisanlage.
Die Spielzeit beträgt 60 Minuten für ein Einzelspiel, 90 Minuten für ein Doppelspiel.
Die Mitgliedskarte, bei Gastspielern die Gastspielkarte, ist vom anwesenden Spieler vor Spielbeginn an der Belegungstafel entsprechend der Spielzeit anzubringen. „Vorhängen“ ist nicht gestattet.
AUSNAHMEREGELUNGEN BEHÄLT SICH DER VORSTAND VOR!
Der Vorstand
1. Gastspiele mit einem Vereinsmitglied
1.1 Belegung
Gastspiele mit einem Vereinsmitglied sind bis zu 2 Stunden möglich. Das Vereinsmitglied belegt die Gastspielstunde mit seinem gültigen Spielausweis und der gültigen Gastspielmarke.
1.2 Preis
Der Preis beträgt 10,00 € je Stunde und Spieler.
1.3 Belegungsmöglichkeiten
a) an Werktagen bis 19 Uhr
b) an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen Spielmöglichkeit ohne zeitliche Begrenzung, soweit es der Spielbetrieb erlaubt.
c) an Turniertagen sind keine Gastspiele erlaubt.
2. Erwerb von Gastspielmarken
Für jedes Gastspiel ist grundsätzlich rechtzeitig eine Gastspielmarke beim Clubwirt zu erwerben. Die Gastspielmarke ist vor Spielbeginn an der Belegungstafel entsprechend der Spielzeit anzubringen. Für Gastspiele am Gaststättenruhetag ist die Gastspielmarke rechtzeitig vorher zu besorgen.
3. Missbrauch von Gastspielmarken
Bei Missbrauch der Gastspielmarken wird das Clubmitglied bzw. der Gastspieler für weitere Gastspiele innerhalb der laufenden Saison ausgeschlossen.
4. Passive und ehemalige Mitglieder des TCEH
Den Passiven und ehemaligen (Austritt in den letzten fünf Jahren) Mitgliedern des TCEH steht das Recht die Gastspielregelung in Anspruch zu nehmen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand des TCEH zu. Ohne Absprache besteht keine Spielberechtigung auf den Tennisplätzen als Gastspieler.